I. Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten grundsätzlich für sämtliche Verträge, die die HP Media GmbH mit Auftraggebern unabhängig vom Inhalt des Auftrages abschließt. Etwaigen abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird bereits jetzt widersprochen. Sie können nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von HP Media GmbH im Ganzen oder in Teilen wirksam werden.
II. Vertragsschluss
1. HP Media GmbH hält sich an die Preise und Konditionen eines Angebotes auf die Dauer von 30 Tagen ab Eingang des Angebotes beim Anfragenden gebunden. Voraussetzung hierfür ist, dass die dem Angebot zu Grunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.
2. Nebenkosten für Verpackung, Fracht, Verzollung, Versicherung u. ä. werden vom Auftraggeber nur geschuldet, wenn dies im Angebot ausdrücklich vermerkt ist.
3. Der Vertrag kommt mit der Annahme des Angebotes durch den Auftraggeber zu Stande. Abweichungen in der Auftragsbestätigung vom Angebot von HP Media GmbH sind nur dann gültig, wenn diese ihrerseits von HP Media GmbH rückbestätigt werden.
4. Zusatzleistungen wie Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge und ähnliche Vorarbeiten sind vom Auftraggeber gesondert zu vergüten, wenn diese von ihm gefordert werden. Dies gilt auch für Wiederholungen von Probeandrucken und Proofs, wenn diese vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.
5. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes, die vom Auftraggeber gefordert werden, können Berücksichtigung finden, wenn der dadurch bedingte Mehraufwand, insbesondere auch der dadurch verursachte Maschinenstillstand, vom Auftraggeber vergütet wird.
6. Ein Anspruch darauf, von einem schriftlich bestätigten Auftrag zurückzutreten, besteht grundsätzlich nicht. Sollte der Kunde dennoch von einem schriftlich bestätigten Auftrag zurücktreten, so berechnen wir 100% der Auftragssumme für entgangenen Gewinn und Vorleistungen.
III. Lieferung
1. Eine vereinbarte Lieferfrist versteht sich grundsätzlich zuzüglich derjenigen Zeit, die der Auftraggeber in Anspruch nimmt, um etwaige Andrucke, Fertigungsmuster, Lithos u.ä. zu prüfen. Dieser Zeitraum beginnt mit der Absendung der zu prüfenden Unterlagen und endet mit dem Eingang der Druckfreigabe bei der HP Media GmbH.
2. Vereinbarte Lieferfristen werden ungültig, wenn der Auftraggeber nachträgliche Änderungen des Vertragsinhaltes vornimmt.
3. Wird die wie vorstehend vereinbarte und errechnete Lieferfrist überschritten, hat der Auftraggeber der HP Media GmbH eine angemessene Nachfrist zu setzen, bevor er Rechte aus der Lieferverzögerung herleiten kann.
4. Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb von HP Media GmbH als auch im Betrieb eines Zulieferers – wie z. B. Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, sind der Lieferfrist hinzuzurechnen. Sie berechtigen erst dann zur Kündigung des Vertrages, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Zuwarten nicht mehr zugemutet werden kann. Eine Kündigung ist frühestens zwei Wochen nach Eintritt der vorgenannten Betriebsstörung möglich, vorausgesetzt, dass diese zum Zeitpunkt der Kündigung noch besteht. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
5. Vom Auftraggeber angelieferte Druck- und Stempelvorlagen, Manuskripte, Rohmaterialien und sonstige Gegenstände verbleiben bei der HP Media GmbH, soweit im Einzelnen nichts anderes vereinbart ist.
6. HP Media GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen des Vertragszweckes verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Auftraggeber hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen.
7. Die Gefahr der Verschlechterung oder des Unterganges der zu liefernden Ware geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung dem ersten ausführenden Frachtführer übergeben worden ist.
IV. Zahlungsbedingungen
1. Soweit nichts Gegenteiliges vereinbart, sind Rechnungen sofort bei Eingang beim Auftraggeber fällig und ohne Abzug zu bezahlen, nicht jedoch vor dem Eingang der bestellten Ware. Zahlungen haben grundsätzlich per Banküberweisung zu erfolgen.
2. Skonti und andere derartige Nachlässe werden nur gewährt, wenn dies ausdrücklich vereinbart worden ist.
3. Wenn vertraglich eine gänzliche oder teilweise Vorauskasse vereinbart worden ist, tritt der Vertrag erst an dem Tag in Kraft, an dem die Vorauskasse bei HP Media GmbH eingegangen ist.
4. Der Auftraggeber kann gegen fällige Zahlungsansprüche von HP Media GmbH nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Gleiches gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes.
5. Zahlungsverzug tritt automatisch am 15. Tag nach Eintritt der Fälligkeit der Zahlungsforderung der HP Media GmbH ein, ohne dass es einer ausdrücklichen Mahnung bedarf.
6. Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruches von HP Media GmbH durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet ist, kann nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen vollständige Vorauskasse verlangt werden. Hat in diesem Fall die Produktion bereits begonnen, kann HP Media GmbH noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten bzw. die Weiterarbeit einstellen, bis die vollständige Vorauskasse geleistet ist. Eine Gefährdung des Zahlungsanspruches im vorstehenden Sinne ist auch dann anzunehmen, wenn im Zusammenhang mit anderen Geschäften zwischen dem Auftraggeber und HP Media GmbH fällige Forderungen der Letzteren nicht befriedigt werden.
7. Die gelieferte Ware bleibt im Eigentum von HP Media GmbH bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen von HP Media GmbH gegen den Auftraggeber, und zwar nicht nur aus dem laufenden sondern auch aus eventuellen weiteren Geschäften. Der Auftraggeber ist zur Weiterveräußerung der gelieferten Ware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren hat der Auftraggeber abzuwehren und die HP Media GmbH hiervon schriftlich zu unterrichten.
V. Beanstandungen – Gewährleistung
1. Ist zwischen den Parteien eine Druckreifeerklärung des Auftraggebers vereinbart oder wird diese von HP Media GmbH verlangt, ist jegliche Haftung von HP Media GmbH für solche Fehler ausgeschlossen, die sich in den freigegebenen Unterlagen befinden. Die Druckreifeerklärung muss erkennen lassen, dass der Auftraggeber vollinhaltlich von den zu prüfenden Unterlagen Kenntnis genommen hat, und muss mithin schriftlich erfolgen. Gleiches gilt für Korrekturabzüge, Andrucke u. ä. sowie für Änderungswünsche, die nach Zugang der Druckreifeerklärung geäußert werden.
2. Offenkundige Mängel sind innerhalb einer Woche ab Wareneingang bei HP Media GmbH schriftlich anzuzeigen. Bei versteckten Mängeln beträgt die Reklamationsfrist vier Wochen.
3. Vom Auftraggeber zur Produktion angelieferte Materialien sind von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen.
4. Bei farbigen Reproduktionen gelten geringfügige Abweichungen zwischen Andrucken und dem Auflagendruck sowie innerhalb des Auflagendrucks nicht als Mangel, wenn eine Toleranz von plus/minus 15 Prozent des Volltondichtewertes nicht überschritten wird. Proofs, farbige Laserdrucke und andere Simulationen des Druckbildes sind niemals farbverbindlich.
5. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet HP Media GmbH nur bis zu der Höhe, wie ihr Ansprüche gegen die Zulieferer zustehen.
6. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.
7. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die beanstandungsfreie Teilmenge für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
8. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu fünf Prozent der bestellten Auflage stellen keinen Mangel dar. Berechnet wird jeweils die tatsächlich gelieferte Menge. Der vorgenannte Prozentsatz erhöht sich bei Lieferungen unter Einsatz von Papiersonderanfertigungen auf 20 Prozent, wenn die gesamte Bestellung ein Gewicht von weniger als 1.000 kg hat, auf 15 Prozent bei einem Gewicht bis zu 2.000 kg und auf 10 Prozent bei einem Gewicht bis 4.000 kg.
VI. Datenübermittlung und Archivierung
1. Der Auftraggeber ist verantwortlich dafür, dass der HP Media GmbH die zur Produktion erforderlichen Daten in dem vereinbarten Datenformat und in tatsächlich lesbarer Form übermittelt werden.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Datenübertragung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme gegen Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber.
3. HP Media GmbH ist berechtigt, die Daten in dem Umfang zu kopieren, wie dies für die Erfüllung des Auftrages erforderlich ist.
4. HP Media GmbH ist nicht verpflichtet, Zwischenerzeugnisse wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die für den Produktionsprozess benötigt werden, dem Auftraggeber herauszugeben, soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart.
5. Eine Archivierung der übermittelten Daten und der vorgenannten Zwischenerzeugnisse erfolgt nur auf ausdrücklichen schriftlichen Auftrag des Auftraggebers hin, wofür eine angemessene Vergütung verlangt werden kann, die auch die Kosten einer vom Auftraggeber geforderten Versicherung umfasst.
VII. Haftung
1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen.
2. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden. Er gilt außerdem nicht im Falle schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Auftraggebers sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln bzw. der Verletzung von Garantien, die für die Beschaffenheit der Ware ausdrücklich übernommen worden sind, sowie bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
3. Soweit eine Haftung von HP Media GmbH dem Grunde nach gegeben ist, ist sie der Höhe nach beschränkt auf den nach der Art des Produkts vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
VIII. Gewerbliche Schutzrechte – Urheberrecht
Der Auftraggeber ist ausschließlich dafür verantwortlich, dass er zur Weitergabe und Verbreitung aller für den Produktionsprozess übergebenen Daten, Vorlagen, Texte und Bildmaterial uneingeschränkt berechtigt ist, und haftet mithin dafür, dass durch die Herstellung der von ihm in Auftrag gegebenen Druckerzeugnisse keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzt werden. Er haftet außerdem dafür, dass die Inhalte der Druckerzeugnisse nicht gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften oder gegen die guten Sitten verstoßen. Von eventuellen Ansprüchen Dritter aus den vorgenannten Gesichtspunkten hat der Auftraggeber die HP Media GmbH unverzüglich freizustellen bzw. diese auf eigene Kosten abzuwehren.
IX. Periodische Arbeiten
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Leistungen der HP Media GmbH, die zeitlich nicht beschränkt sind, können von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Schluss eines jeden Kalendermonats gekündigt werden.
X. Verjährung
Die Verjährungsfrist für wechselseitige Ansprüche beider Parteien gleich welcher Art wird auf ein Jahr herabgesetzt. Für den Fristbeginn gelten die gesetzlichen Vorschriften.
XI. Datenschutz
Sofern HP Media GmbH mit der Verarbeitung von Daten der Kunden des Auftraggebers beauftragt ist, ist sie als Auftragsdatenverarbeiter tätig. Die Mitarbeiter von HP Media GmbH sind auf den Datenschutz und die Geheimhaltung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen verpflichtet. Die von HP Media GmbH erfassten Kundendaten des Auftraggebers werden ausschließlich zur Geschäftsabwicklung und Kundenbetreuung verwendet. Zu diesem Zweck dürfen diese Daten auch gespeichert und an Dritte weitergegeben werden. Die Kundendaten des Auftraggebers sind nach dem Gesetz über den Schutz personenbezogener Daten gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.
XII. Schlussbestimmungen
1. Die Vertragsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und HP Media GmbH unterliegen dem deutschen Recht.
2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis einschließlich Wechsel- und Scheckprozessen der Sitz von HP Media GmbH.
3. Sollte eine oder mehrere Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt das Klauselwerk im Übrigen unberührt. In diesem Fall sind die Parteien verpflichtet, eine ersatzweise Regelung zu vereinbaren, die den ursprünglichen Intentionen der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.